Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Christine Oppe, Carl-von-Ossietzky-Straße 27, 14471 Potsdam (im Folgenden „Christine Oppe Fotografie“ oder „Fotografin“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind mit Sorgfalt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung eines Auftrags oder buchen eines Termins werden diese AGB akzeptiert.

2. Urheber-, Nutzungsrechte
I Laut des Urheberrechtgesetzes steht der Fotografin das Urheberrecht ihrer angefertigten Fotos zu. Die von der Fotografin hergestellten Fotos/Dateien/Produkte sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt.
II Christine Oppe Fotografie räumt Privatkunden bzw. Kunden im Sinne des § 13 BGB an den im Rahmen des Auftrags erstellten Bildern ein Recht zur Nutzung für den privaten Gebrauch ein. Gewerblichen Kunden wird ein Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Gebrauch eingeräumt. Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind zu gesondert vergüten.
III Die vom Kunden genutzten Bilder sind bei Veröffentlichung im Internet oder in der Öffentlichkeit mit der Urheberbezeichnung „© Christine Oppe, www.christine-oppe.de“ zu versehen.
IV Unterbleibt der Urhebervermerk gemäß Abs. 2, besteht Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweiligen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 150 Euro.
V Die Verwendung der Fotos in Wettbewerben ist gesondert anzufragen.
VI Eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten durch Kunden oder Dritte ist strengstens untersagt.
VII Es ist untersagt, die erworbenen Fotografien einzuscannen, zu kopieren oder oder in sonstiger nicht autorisierter Art zu nutzen.

3. Honorar, Buchung, Zahlungsbedingungen
I Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
II Die Sessiongebühr ist in voller Höhe zum Zeitpunkt der Buchung der Fotosession fällig. Ist keine Sessiongebühr vereinbart, oder liegt diese unter 99 Euro, wird eine Buchungsgebühr in Höhe von 99 Euro fällig, die bei der Bestellung der Fotoprodukte verrechnet wird.
III Die Sessiongebühr beinhaltet ein telefonisches oder persönlich durchgeführtes Vorgespräch, die Fotosession, die Nachbearbeitung der Bilder inkl. leichten Retouchearbeiten und einen persönliche Termin zur Foto- und Produktauswahl und -bestellung.
IV Eventuelle Nebenkosten (Fahrtkosten, Abzüge, Fotoprodukte) sind vom Kunden zu tragen, sofern diese nicht Bestandteil des vom Kunden ausgewählten Paketes sind.
V Für den Erwerb von digitalen Dateien, Fotoabzügen und allen Fotoprodukten gilt Vorkasse.
VI Bei der Produkt- und Fotobestellung gelten die bei der Buchung der Fotosession gültigen Preise, sofern die Produkt- und Fotobestellung innerhalb von 8 Wochen nach der Fotosession stattfindet. Bei späteren Bestellungen gilt die zu dem Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste.
VII Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
VIII Das Zusenden der fertigen Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Fotografin bestimmt hierbei den Anbieter (Deutsche Post AG, DHL, Hermes, DPD, UPS).
IIX Gutscheine bzw. Gutschriften sind innerhalb der regelmäßigen Frist von 3 Jahren ab Ausstelldatum einzulösen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

4 Vorbesprechung, Fotosession, Produktauswahl
I Vor jeder Fotosession wird Christine Oppe Fotografie ein Vorgespräch über die Ziele der Fotosession führen. Die Fotosession wird auf dieser Grundlage vorbereitet. Die Angaben sind daher wahrheitsgemäß zu machen.
II Sollen für die Fotosession Accessoires benutzt werden, so ist der Kunde für die Beschaffung zuständig.
III Während der Session ist die Nutzung von persönlichen Kameras, Fotoapparaten und Handykameras untersagt. Dies gilt ebenfalls für die Erstellung von Videos.
IV Nach der Fotosession vereinbaren die Fotografin und der Kunde einen persönlichen Termin zur Foto- und Produktauswahl und -bestellung. Zu diesem Termin sollen alle an der Kaufentscheidung beteiligten Personen anwesend sein.
V Ist die Vereinbarung eines zweiten Termins zur Produktauswahl durch den Kunden nötig, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 80 Euro zuzüglich eventueller Anfahrtskosten an.

5. Aufrechnung
Gegen Forderungen von Christine Oppe Fotografie kann der Kunde nur mit unwidersprochenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB behält sich Christine Oppe Fotografie das Eigentum an Lichtbildern bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern i.S.d. § 14 BGB behält sich Christine Oppe Fotografie das Eigentum an Lichtbildern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7. Gewährleistung, Reklamationen
I Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II Nach Erhalt der Fotodateien sind innerhalb von 7 Tagen Beanstandungen an die Fotografin zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erfüllt. Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers oder wenn die Fotografin gegen vorher festgelegte Leistungen verstoßen hat.
III Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen, Drucksachen und Fotoprodukten haftet die Fotografin nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.

8. Rücktritt, Ausfallkosten
I Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten.
Bei Stornierung einer Fotosession wird die geleistete Sessiongebühr bzw. Buchungsgebühr nicht zurückerstattet.
II Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin kann gegen eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50 Euro ein neuer Termin vereinbart werden. Die Umbuchungsgebühr entfällt bei nachweisbarer Krankheit einer der zu fotografierenden Personen.
III Sollte es dem Kunden oder einer anderen an der geplanten Fotosession teilnehmenden Person aus ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, an der Fotosession teilzunehmen, und ist ein Verschieben des Fototermins aus ebendiesen ernsten gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sinnvoll oder erwünscht, erstattet die Fotografin die Buchungsgebühr.
IV Sollte die Fotografin einen gebuchten Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen nicht einhalten können, vereinbart sie einen neuen Termin mit dem Kunden. Der Kunde verzichtet auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin.
V Die Fotografin haftet nicht für den Ausfall ihres optimal gepflegten technischen Equipments.
VI Bestellungen von Fotoprodukten und digitalen Dateien können innerhalb von 2 Wochen nach Bestellung widerrufen werden. Dabei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Bestellsumme an. Sollten die Produkte bereits von der Fotografin beim Anbieter bestellt worden sein, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
VII Der Kauf von digitalen Dateien kann nur vor deren Auslieferung storniert werden. Sobald die Dateien dem Kunden überlassen wurden, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

9. Haftung
I Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fotografin.
II Alle dem Kunden zur Auswahl gezeigten Bilddateien der Fotosession werden für zwölf Monate sicher verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es der Fotografin, die Dateien weiterhin aufzubewahren.

10. Datenschutz
Christine Oppe Fotografie speichert alle erforderlichen Daten des Kunden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle Daten die den Auftrag betreffen vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Nutzung der Fotos durch Christine Oppe Fotografie
I Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Christine Oppe Fotografie die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecken, zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich, in Online-Präsentationen, Anzeigen, Ausstellungen, Wettbewerben, Messepräsentationen, Druckerzeugnissen, Buch-Cover, Wandkalender, Webblogs, Postkarten, journalistischen Reportagen und jeglicher Art von Promotion der Fotografin nutzen darf. veröffentlichten kann. Die Fotografin wird keine Fotos mit erkennbaren Genitalien veröffentlichen. Auch werden die Bilder nicht im pornografischen Umfeld genutzt. Die Bilder werden ausschließlich anonym, das heißt maximal mit dem Vornamen der abgebildeten Person, veröffentlicht.
II Es ist dem Kunden freigestellt, diesem Punkt zu widersprechen.
III Widerspricht der Kunde diesem Punkt vor oder bei Vertragsabschluss, so ist eine Werbeausfallgebühr in Höhe von 100 Euro zu zahlen.
IV Widerspricht der Kunde diesem Punkt nach Vertragsabschluss, fällt eine Werbeausfallgebühr in Höhe von 100 Euro und zusätzlich eine Änderungsgebühr in Höhe von 100 Euro an. Wurde ein zusätzlicher Rabatt auf die Session-Gebühr gewährt, z.B. bei Portfolio-Shootings, so ist zusätzlich die vollständige Session-Gebühr zu zahlen. Christine Oppe wird die verwendeten Bilder umgehend von ihren Onlinepräsenzen löschen. Hat die Fotografin die Bilder in Druckerzeugnissen wie Flyer, Postkarten etc. genutzt, darf sie entweder die entsprechenden Produkte aufbrauchen oder der Kunde zahlt der Fotografin die anteiligen Erstellungs- und Produktionskosten für die in ihrem Eigentum verbliebenen Produkte und sie verpflichtet sich, diese vollständig herauszugeben. Für Bilder, die bereits veröffentlicht wurden (Buch-Cover, Wandkalender, journalistische Reportagen etc.), kann keine Rückgabe / Nichtnutzung mehr vereinbart werden. Neuauflagen der Produkte werden jedoch neu verhandelt.

12. Sonstiges
Sollte eine Regelung dieser AGB fehlerhaft oder rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtskraft der weiteren Punkte der AGB. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtswirksame Bestimmung ein, die der ursprünglichen am nächsten kommt. Gleiches gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

13. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile ist Potsdam, soweit der andere Teil Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Juli 2014

 

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